Statuten

Name und Zweck
Der Greiflerverein Goldau (gegründet 1952) hat zum Ziel, einName und Zwecken alten Schwyzerischen Brauch, das Greiflern, zu pflegen und weiter zu geben.



Anlässe
Der Dreikönigstag gilt als Hauptanlass des Jahres und sollte, wenn immer
möglich, von allen Mitgliedern des Vereins besucht werden. Auch alle andern Anlässe, wie Eintreicheln,
Klausenumzug, Hochzeiten, Klausenfeiern, usw, sind wenn möglich zu besuchen. Dazu gehören natürlich dunkle Hosen, ein weisses Hirthemd und eine Treichel, die von jedem selber mitgebracht wird.



Organisation

Die Gereralversammlung findet alljährlich am 1.Samstag im November statt. Ausserordentliche Generalversammlungen, können vom Vorstand oder von zwei Drittel  der Mittglieder, verlangt werden. An der Jahresversammlung werden folgende Geschäfte behandelt:

1. Begrüssung und Präsenz
2. Wahl von zwei Stimmenzähler
3. Protokoll der letzten GV
4. Jahresbericht des Präsidenten
5. Jahresrechnung und Revisorenbericht
6. Wahlen
7. Greiflet
8. Anträge und Verschiedenes



Vereinsleitung

Der Vorstand vertritt den Verein nach Aussen. Er besteht aus 7 Mitgliedern, Präsident, Vizepräsident, Kassier, Aktuar und 3 Beisitzer. Im ersten Jahr werden der Präsident, der Aktuar und ein Beisitzer gewählt, im zweiten Jahr der Kassier und zwei
Beisitzer, hinzu kommen noch zwei Rechnungsrevisoren.
Der Vorstand ist Beitragsfrei. der Beitrag wird am Dreikönigstag eingezogen. Für solche Mitglieder, die dort nicht anwesend waren, wird der Beitrag an der GV eingezogen.



Abändern oder Auflösen

Die Statuten können nur an einer Jahresversammlung, mit zwei Drittel der Mehrheit, abgeändert werden. Für die allfällige Auflösung des Vereins, braucht es ein Mehr
von zwei Drittel der Anwesenden. Das Vereinsvermögen ist bei der Gemeinde Arth zu
deponieren, bis sich wiederum eine neue Vereinigung mit demselben Zweck gründet.



Ehrungen

Mitglieder des Greiflervereins  Goldau können an der Generalversammlung als Ehrenmitglied für besondere Leistungen ausgezeichnet werden.
Der Vorstand schlägt die
  Mitglieder vor,welche an der Generalversammlung durch eine Abstimmung als Ehrenmitglieder aufgenommen werden.
Die Ehrenmitglieder sind von der den jährlichen Mitgliederbeiträgen befreit



Stand: Jahr 2000

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