Statuten Name und ZweckDer Greiflerverein Goldau (gegründet 1952) hat zum Ziel, einName und Zweck Anlässe Der Dreikönigstag gilt als Hauptanlass des Jahres und sollte, wenn immer möglich, von allen Mitgliedern des Vereins besucht werden. Auch alle andern Anlässe, wie Eintreicheln, Klausenumzug, Hochzeiten, Klausenfeiern, usw, sind wenn möglich zu besuchen. Dazu gehören natürlich dunkle Hosen, ein weisses Hirthemd und eine Treichel, die von jedem selber mitgebracht wird. Organisation 1. Begrüssung und Präsenz 2. Wahl von zwei Stimmenzähler 3. Protokoll der letzten GV 4. Jahresbericht des Präsidenten 5. Jahresrechnung und Revisorenbericht 6. Wahlen 7. Greiflet 8. Anträge und Verschiedenes Vereinsleitung Beisitzer, hinzu kommen noch zwei Rechnungsrevisoren. Der Vorstand ist Beitragsfrei. der Beitrag wird am Dreikönigstag eingezogen. Für solche Mitglieder, die dort nicht anwesend waren, wird der Beitrag an der GV eingezogen. Abändern oder Auflösen von zwei Drittel der Anwesenden. Das Vereinsvermögen ist bei der Gemeinde Arth zu deponieren, bis sich wiederum eine neue Vereinigung mit demselben Zweck gründet. Ehrungen Der Vorstand schlägt die Mitglieder vor,welche an der Generalversammlung durch eine Abstimmung als Ehrenmitglieder aufgenommen werden. Die Ehrenmitglieder sind von der den jährlichen Mitgliederbeiträgen befreit Stand: Jahr 2000
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